Paukner & Wolf

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Novellierung der BetrKVO „Kabelanschluss“

Ab 01.07.2024 können nach dem neuen § 2 Nr. 15 BetrKV die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden.

Ab 01.07.2024 können nach dem neuen § 2 Nr. 15 BetrKV die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Die Neuregelung…

Novellierung der BetrKVO „Kabelanschluss“

5.000,- € Spende für Palliativmedizin

Spenden an den Förderverein der Palliativstation von LAKUMED Achdorf

Seit mehr als 15 Jahren unterstützen die Paukner & Wolf Immobilienverwaltungs GmbH in Landshut sowie der Paukner & Wolf Hausverwaltungs GmbH in…

5.000,- € Spende für Palliativmedizin

Wir sind ihre Immobilienverwaltung

Kompetenz seit 1983! Ihre professionelle Immobilienverwaltung in der Region Landshut-München
für WEG-, Miet-, Gewerbeverwaltung.

Lassen wir ein paar Zahlen sprechen (Stand 1.1.2021): Von den verwalteten 110 Wohnungseigentümergemeinschaften betreuen wir 66 Anlagen bereits seit Fertigstellung bzw. seit Ablauf der Erstverwalterbestellung. Durchschnittlich (nach der Zweitbestellung) dürfen wir die WEG´s bereits 23,5 Jahre betreuen.

Premium-Partner

Elektrotherm

Innere Münchner Straße 26

Landshut

Liane Paukner Immobilien

Innere Regensburger Str. 4

84034 Landshut

Telefon: +49 871 9232610

Fax: +49 871 9232645

sec-immo@paukner.com

www.immobilien-liane-paukner.de

Alois Paukner Immobilienservice

Im Bereich Vermietung und Namensschildergravuren können wir Ihnen folgenden externen Kooperationspartner empfehlen.

Die Vermietungsangebote finden Sie im Internet unter immobilienscout24.de

Innere Regensburger Str. 4

84034 Landshut

Telefon: +49 871 9232628

Fax: +49 871 9232629

aj.paukner@paukner.com

IMMOSAFE Versicherungsservice GmbH

Innere Regensburger Str. 4

Landshut

Telefon: +49 871 9232662

Fax: +49 871 9232663

info@immosafe24.com

Unsere Leistungsvielfalt zusammengefasst

Geschultes Fachpersonal

Technische Abteilung mit hochwertigem Equipment

Eigener zugelassener Volljurist

24 Stunden Notdienst über unsere Serviceleitstelle

Schnelle Reaktionszeiten durch genügend Personal

Kostenlose Mieterabrechnung für alle Kapitalanleger

Häufige gestellte Fragen

Aus Datenschutzgründen können wir Ihr Passwort nicht festlegen oder einsehen. Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und geben Ihre Emailadresse vom Benutzernamen ein. Danach erhalten Sie ein Einmalpasswort zugemailt. Sollte uns noch keine Emailadresse bekannt gewesen sein, wenden Sie sich bitte an uns.

Die frühere Einzugsermächtigung also das SEPA Lastschriftmandat muss mit einer neuen Mandatsreferenznummer an Sie versandt werden. Dieses Formular benötigen wir dann unterzeichnet zurück. Für den Erhalt reicht ein Anruf oder Nachricht.

Wird bei Arbeiten ein Gerüst aufgestellt, ist dies gefahrenerhöhend im Sinne der Hausratversicherung. Bitte informieren Sie in einem solchen Fall Ihre Hausratversicherung bzw. geben Sie Ihrem Mieter entsprechend Bescheid.

Wir bitten Sie zu kontrollieren, ob die Silikonfuge im Bad (Dusche, Badewanne) dicht ist, denn durch hinter läufiges Wasser
treten immer mehr Schäden mit teils erheblichen Kosten auf. Weiterhin sollten Sie nach einem Zähleraustausch kontrollieren, ob die Verbindungsstücke dicht sind. Einige Wohnungen haben hinter einem „Blechdeckel“ (Revisionskasten) Zähler (z. B. Wärmemengenzähler) enthalten. Auch hier sollte mehrmals im Jahr kontrolliert werden, ob alles trocken ist. Absperrhähne in den Wohnungen müssen mehrmals im Jahr bewegt werden. Erfolgt dies nicht, wird es bei einem Zähleraustausch Probleme geben, weil das Wasser aufgrund der Verkalkung nicht abgesperrt werden kann. Diese Reparatur geht zu Lasten des jeweiligen Eigentümers. Durch das Bewegen der Absperrung können diese Reparaturen vermieden werden. Zudem beugen Sie durch Zudrehen unbemerkte Wasserschäden während eines Urlaubs vor.

Wenn beispielsweise Eltern ihr Eigentum auf die Kinder übertragen und sich den Nießbrauch vorbehalten, ist einiges zu beachten. Alle Regelungen im Vertrag, sind intern und haben gegenüber der WEG keine Wirkung, denn Eigentümer ist nicht der Nießbraucher sondern in diesem Beispiel das Kind. Es stellen sich daher folgende Fragen:
Wer soll künftig die Post erhalten? Wir dürfen sie nur dem Eigentümer schicken, es sei denn, der Eigentümer weist uns an, diese an den Nießbraucher zu senden, hierfür ist eine Vollmacht vorzulegen.
Wer zahlt das Wohngeld? Zahlungspflichtig gegenüber der Gemeinschaft ist somit der Eigentümer (nicht der Nießbrauchsberechtigte, auch wenn es intern vereinbart wurde). Auf dem neuen SEPA-Mandat kann aber dann der Nießbraucher als Kontoinhaber genannt werden, der dieses dann zusätzlich als Kontoinhaber unterzeichnen muss. Wer darf in der Versammlung abstimmen? Das Stimmrecht bleibt beim Eigentümer. Ob der Nießbraucher ein Stimmrecht per Vollmacht übertragen bekommen darf, richtet sich danach, ob in der Gemeinschaftsordnung eine Stimmrechtsbeschränkung enthalten ist.