Viele Leute halten sich nicht an die Trennung von Müll. Kartons werden unzerkleinert in den Papiermüll gegeben, im Biomüll finden sich Plastiktüten und Sperrmüll wird einfach vor die Tonnen gestellt. Es gibt nun Wohnanlagen, die ein Abfallmanagement eingeführt haben, bei dem ein Unternehmen den Müll sortiert und ordnungsgemäß trennt. Oder der Hausmeister fährt den Sperrmüll regelmäßig zum Wertstoffhof. Dafür fallen natürlich hohe, eigentlich unnötige Zusatzkosten an. Diese sind dann auch von den Mietern zu zahlen, es handelt sich um umlagefähige Kosten.
Gericht:
AG Frankenthal
Urteil vom:
15.02.2019
Aktenzeichen:
3 a C 288/18
Quelle:
NZM 2019, 783
Urteile:
Mietrecht