Klar, der Zeitmietvertrag wurde durch die Mietrechtsgesetzgebung vor einigen Jahren abgeschafft. Die Rechtsprechung behalf sich dann aber dadurch, dass in Formularmietverträgen ein Kündigungsausschluss der ordentlichen Kündigung bis zu vier Jahren ermöglicht wurde. Noch eine Schippe draufgelegt hat nun der Bundesgerichtshof. Ist die entsprechende Vertragsklausel zwischen den Parteien sogar ausgehandelt worden, liegt also insoweit eine Individualvereinbarung vor, kann die ordentliche Kündigung sogar dauerhaft ausgeschlossen werden.
Gericht:
BGH
Urteil vom:
08.05.2018
Aktenzeichen:
VIII ZR 200/17
Urteile:
Mietrecht